Welche Reifen darf ich fahren? Eine Frage, die sich viele Autofahrer stellen. Und tatsächlich gibt es einige Gründe, um auf eine andere Reifengröße zu wechseln. Eventuell wünschen Sie eine neue individuelle Bereifung für Ihr Tuning-Auto. Vielleicht haben Sie einen Fahrzeugkauf getätigt und fragen sich, ob die alten Reifen auf das neue Fahrzeug passen. Oder Sie wollen durch einen kleineren Abrollumfang sogar Ihren Spritverbrauch verringern.
Achtung: Eine Änderung des Abrollumfangs von mehr als –2,5 Prozent und mehr als +1,5 Prozent werden vom TÜV in der Regel nicht akzeptiert. Zu große Differenzen werden im Feld Umfangsdifferenz angezeigt und Sie erhalten eine Warnung.
Der RVO-Reifenrechner berechnet die Abweichung zwischen dem alten und neuen Reifen und liefert Ihnen wichtige Informationen, die Sie beim Tausch beachten sollten.
Der Tachometer darf höchstens 10 Prozent + 4 km/h mehr als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und kein km/h weniger. Bei höheren Abweichungen ist eine Tachoangleichung notwendig.
Diese Angleichung ist mit zusätzlichen Werkstattkosten verbunden. Ob bei den Wunschreifen eine solche Angleichung nötig ist oder nicht, kann durch den RVO-Reifenrechner ermittelt werden.
Wir liefern Ihnen zusätzlich zum Ergebnis passende Angebote zu Ihrem neuen Wunschreifen.
Welche alternativen Radgrößen mit Ihrem Fahrzeug tatsächlich gefahren werden dürfen, entscheidet der TÜV. Im neuen Fahrzeugschein wird lediglich eine Reifengröße angegeben, auch wenn Alternativen möglich sind. Hersteller veröffentlichen Freigabelisten (CoC-Dokument) für zulässige Reifengrößen, die Sie mit der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs erhalten oder beim Hersteller anfordern können. Grundsätzlich sind nur Reifen-/Felgenkombinationen zulässig, die im Genehmigungsdokument aufgeführt sind.
Umgekehrt zeigt der Tacho demnach ein höheres Tempo an, wenn Sie auf kleinere Reifen umsteigen. Der Tachometer darf höchstens 10 Prozent + 4 km/h mehr als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und kein km/h weniger. Falls der Unterschied zu einer neuen Radgröße zu groß ist, kann eine Tachoangleichung notwendig sein.
Durchmesser: ? -
Radbreite: ? -
Bodenfreiheit: ? -
Abrollumfang: ? -
Umfangsdifferenz: ? -
Geschwindigkeitsabweichung: ? -
Tachoanzeige bei 100 km/h: - km/h
Die Abweichung liegt in der Toleranz
(ohne Gewähr)
Die Toleranz der Anzeige liegt bei -4% bis +1% Abweichung.*
Die Abweichung liegt außerhalb der Norm
(ohne Gewähr)
Der Tacho darf bis 10% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.
Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als –2,5 % und mehr als +1,5 %
ist eine Kontrolle und eventuell Tachoangleichung nötig.
(ohne Gewähr)